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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nachfolgend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Baumatex.

1. Allgemeines


Diese Geschäftsbedingungen sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes der Fa. Baumatex (Inhaber: Christian Schürmann) und jedes mit ihr abgeschlossenen Kaufvertrages, sie gelten somit als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsteilen.

2. Vertrag


Ein Kaufvertrag erlangt für die Fa. Baumatex dann Rechtsverbindlichkeit, wenn diese die Bestellung (Auftrag) schriftlichen bestätigt. Mündliche Abreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Fa. Baumatex. Allgemeine Geschäftsbedingungen, welcher Art auch immer, welche mit diesen Geschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, sind unwirksam. Alle Nebenkosten eines Kaufvertrages gehen zu Lasten des Käufers. Alle in Prospekten, Zeichnungen, Maßbildern und Beschreibungen enthaltenen Angaben und Daten über den Kaufgegenstand und sein Aussehen sind unverbindlich.
Kostenvoranschläge sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet werden. Wenn bei Vertragserfüllung die Ausführung zusätzlicher Arbeiten als notwendig erachtet wird, so kann der Umfang der Arbeiten ohne Rückfrage beim Besteller bis zu 20% überschritten werden.

3. Preise


Die Preise sind mangels anderer schriftlicher Vereinbarung Nettopreise ab Lager Lohmar, ohne Verpackung und ohne Nachlass.

4. Zahlungsbedingungen


Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind alle Zahlungen bar, spesenfrei und ohne Abzug im Voraus zu leisten. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen oder die Zurückhaltung von Zahlungen aus irgendwelchen Gründen von Seiten des Käufers sind mangels ausdrücklicher Vereinbarung unzulässig. Die Umsatzsteuer ist vom Gesamtpreis nach Rechnungslegung in voller Höhe zu leisten. Bei Überschreiten des Zahlungszieles, bei Annahmeverzug und bei Terminverlust ist die Fa. Baumatex berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 3% per anno über dem jeweiligen Bankzinssatz zu berechnen und nach ihrer Wahl auch anläßlich von geleisteten Teilzahlungen und/oder zum Ende eines Quartals dem ausstehendem Betrag zuzuschlagen. Im Falle einer solchen Säumnis ist die Fa. Baumatex darüber hinaus berechtigt, die entstandenen Mahnspesen und Spesen durch Inkassobüro oder Rechtsanwalt zu berechnen und gleichlautend dem Betrag zuzuschlagen. Vom Käufer (Auftraggeber) geltend gemachte Gewährleistung- und/oder Garantieansprüche berechtigen nicht, vereinbarte Zahlungen zurückzuhalten.

5. Lieferung


Die Lieferfristen sind, falls nicht ausdrücklich ein Fix-Termin vereinbart wird, stets unverbindlich. Die Lieferfrist beginnt mit dem Inkrafttreten des Auftrages, jedoch niemals vor Leistung der vereinbarten Anzahlung oder Zahlung des gesamten Kaufpreises. Für unverschuldete Lieferverzögerungen haftet der Verkäufer nicht. Für einen solchen Fall verzichtet der Käufer auf das Recht, vom Kauf zurückzutreten, und auch auf die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen.
Der Hersteller behält sich Konstruktions- und Formänderungen der Baumuster während der Lieferzeit vor, soweit der Verkaufsgegenstand und dessen Aussehen nicht grundlegend geändert wird.

6. Versand


Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers, auch bei etwaiger frachtfreier Lieferung. Eine Versicherung der Lieferung erfolgt nur auf besondere Vereinbarung zu Lasten des Käufers.

7. Eigentumsvorbehalt


Die gelieferten Kaufgegenstände bleiben bis zur gänzlichen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der Fa. Baumatex. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Veräußerung, Verpfändung, Sicherungsübereinigung, Vermittlung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes ohne schriftliche Zustimmung der Fa. Baumatex unzulässig.

8. Gewährleistung/Schadenersatz


Die Kaufgegenstände sind vom Käufer sofort bei Übernahme mit der gebotenen Sorgfalt zu prüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluß jeglicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief detailliert zu vermerken. Falls bei Übernahme keine sofortige Prüfung möglich ist, muß dieser Umstand bei sonstigem Ausschluß sämtlicher Ansprüche auf dem Lieferschein oder Frachtbrief vermerkt werden und bei nachfolgender Prüfung feststellbare Mängel binnen acht Tagen ab Übernahme schriftlich detailliert gerügt werden. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, hat der Kunde nur Anspruch auf Verbesserung bzw. Austausch innerhalb einer angemessenen Frist; diese kann nach Wahl der Fa. Baumatex durch Reparatur des Kaufgegenstandes oder Ersatz der frachtfrei eingesandten Teile erfolgen. Ausgetauschte Ersatzteile gehen in das Eigentum der Fa. Baumatex über, die aufgewendeten Löhne und Kosten für den Ein- und Ausbau sind vom Käufer zu tragen, falls keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Ein anderer oder weiterer Anspruch, insbesondere auf Preisminderung oder Vertragsaufhebung, auf welcher Rechtsgrundlage auch immer, besteht nicht. Der Ersatz eventueller Mangelfolgeschäden ist auf unmittelbare Schäden bis zur Hälfte des Rechnungswertes des entsprechenden Auftrages der Höhe nach begrenzt; entgangener Gewinn wird in keinem Fall ersetzt. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm übergebenen Anwendungshinweise, insbesonders Wartungsvorschriften und Bedienungshinweise des Herstellers zu beachten und bei Zweifelsfragen eine Stellungnahme der Fa. Baumatex einzuholen.
Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise, Nichteinholung einer Stellungnahme der Fa. Baumatex oder eigenmächtige Veränderung des Kaufgegenstandes zurückzuführen sind, haftet die Fa. Baumatex in keinem Fall.
Von der Gewährleistung grundsätzlich ausgenommen sind Verschleißteile und Zubehör. Für gebrauchte Geräte wird eine 6-monatige Garantie gültig ab Kaufdatum gewährt. Schadenersatzansprüche stehen dem Kunden nur zu, wenn der Fa. Baumatex oder ihrem Erfüllungsgehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt. Die Anfechtung wegen Irrtums wird einvernehmlich ausgeschlossen. Die Fa. Baumatex haftet nicht für Personenschäden die durch unsachgemäße Bedienung oder Montage der Produkte ausgelöst werden.

9. Garantien


Die Fa. Baumatex gewährt auf Ihre verkauften neuen Produkte eine Garantie von 12 Monaten ab Übernahme durch den Käufer. Für Bedienungsfehler und fehlerhaftem Einsatz der Produkte wird keine Garantie übernommen. Die Fa. Baumatex behält sich vor nach Prüfung des beschädigten Produktes über eine Garantie selbst zu entscheiden wenn ein o.g. Fehler vorliegt, der nicht auf die Eigenschaften des Produktes zurückzuführen ist.

10. Stornierung


Wird der Auftrag vom Käufer widerrufen oder tritt er aus einem Grunde, der nicht schon nach dem Gesetz zum Rücktritt berechtigt, vom Geschäft zurück, ist die Fa. Baumatex - unbenommen ihres Anspruches, auf Erfüllung zu bestehen - berechtigt, eine Stornogebühr in der Höhe des entgangenen Gewinnes, mindestens jedoch in der Höhe von 20% des Kaufpreises zu verlangen. Ein diesbezügliches Wahlrecht steht dem Käufer nicht zu.

11. Sonstiges


Gerichtsstand ist Hagen (Westf.). Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist. § 139 BGB findet keine Anwendung.“

Much, den 02.01.2021